Insolvenzwesen
Der Steuerberater ist aufgrund seines betriebswirtschaftlichen Wissens und die Bindung an die Berufsordnung ein zuverlässiger und kompetenter Partner in allen Fragen rund um das Insolvenzwesen.
Typische Tätigkeiten
Hierbei zählen zu den typischen Tätigkeiten eines Steuerberaters folgende Themengebiete:
- Betriebswirtschaftliche Beratung im Vorfeld der Insolvenz
- Prüfung der Sanierungsfähigkeit
- Erstellung eines Sanierungsplanes
- Begleitung des Unternehmens als Sanierer
Weitere Aufgabengebiete
Ferner gehören noch weitere Aufgaben zu dem Betätigungsfeld eines Steuerberaters im Insolvenzwesen:
- Prüfung der Vor- und Nachteile des außergerichtlichen Vergleichs
- Insolvenzberatung
- Erstellung eines Insolvenzplanes
- Prüfung des Insolvenzplanes
- Liquidation
Inanspruchnahme eines Steuerberaters
Oft kann die frühzeitige Inanspruchnahme eines Steuerberaters als Unternehmensberater sowie die Einleitung von geeigneten Maßnahmen zu einem rechtzeitigen Zeitpunkt dabei behilflich sein, eine Krise von vornherein zu vermeiden.
Ist das Unternehmen bereits in eine Krisensituation geraten, kann der Steuerberater mit einer Sanierungsfähigkeitsprüfung und der Erstellung eines entsprechenden Sanierungskonzeptes bzw. Insolvenzplanes beauftragt werden.
Der Unternehmer kann, um die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu vermeiden, den Steuerberater mit der Prüfung der Vor- und Nachteile eines außergerichtlichen Vergleichs und der Erstellung eines Unternehmenskonzeptes beauftragen.
Erstellung eines Unternehmenskonzeptes
Von der Sache her ist das Unternehmenskonzept gleich dem Insolvenzplan.
Ein Steuerberater kann hierbei entweder den gesamten Insolvenzplan aufstellen oder auch nur Teile davon.
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird vom Insolvenzgericht bestellt. Dieser wird auf der ersten Gläubigerversammlung von den Gläubigern entweder im Amt bestätigt oder es wird ein neuer Insolvenzverwalter bestellt.
Der Steuerberater ist für diese Tätigkeit besonders geeignet, da er eine fundierte betriebswirtschaftliche Ausbildung besitzt und durch die Berufsordnung der Steuerberater zu folgenden Kriterien verpflichtet ist:
- Unabhängigkeit
- Eigenverantwortlichkeit
- Gewissenhaftigkeit
- Sachlichkeit
- Verschwiegenheit
Das Entgelt für die Tätigkeit eines Steuerberaters als Insolvenzverwalter richtet sich nach den Vorschriften der Insolvenzverwaltervergütungsordnung.
Steuerberater als Gutachter
Im Insolvenzverfahren kann der Steuerberater als Gutachter für Kreditinstitute und die Hautgläubiger tätig werden. Er gibt eine Einschätzung über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des jeweiligen Unternehmens ab sowie über deren Ursachen und über die zu erwartende wirtschaftliche Entwicklung.
Ein Steuerberater kann als Gutachter auch von einem Insolvenzgericht oder dem Insolvenzverwalter eingesetzt werden. Dies geschieht, um den betriebswirtschaftlichen Anforderungen der Insolvenzordnung in Bezug auf die Beurteilung der Lage und zu den Zukunftsaussichten des Unternehmens sowie der Prüfung des Insolvenzplanes gerecht zu werden.
Tritt ein Steuerberater in diesem Fall als Gutachter in Erscheinung, richtet sich seine Vergütung nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen.