Rechtsanwalt Harburg
Im Detail übernimmt der Steuerberater folgende Aufgaben im Auftrag des Mandanten:
- Beantragung von Kindergeld
- Beantragung von Eigenheimzulage
- Beantragung von Investitionszulagen
In anderen Rechtsgebieten darf der Steuerberater jedoch keine Rechtsberatung vornehmen, da dies eine Vorbehaltsaufgabe der Rechtsanwälte ist.
Des weiteren darf er keine Prüfung von Jahres- und Konzerabschlüssen vornehmen, da es sich hierbei um eine Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer handelt.
Selten übt ein Steuerberater diese Tätigkeiten vollständig selbst aus. In der Regel bedient er sich an fachkundigem Personal wie Steuerfachangestellten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Mitarbeiter weisungsgebunden und unter fachlicher Aufsicht und beruflicher Verantwortung des Steuerberaters tätig werden.
Weitere Aufgabengebiete
Neben diesen Aufgaben gibt es weitere Tätigkeiten, die ein Steuerberater mit seinem Berufsstand vereinbaren kann, denn das Berufsrecht schreibt lediglich vor, dass die Tätigkeiten, die der Steuerberater erledigt, mit dem Berufsstand vereinbar sein müssen.
Somit ist grundsätzlich jede Tätigkeit vereinbar, die nicht gewerblich ist oder nicht in einem Angestelltenverhältnis ausgeübt wird und dem Ansehen des Berufsstandes der Steuerberater nicht schadet (§ 57 Abs. 2 und 4 StBerG).
Im § 39 der Berufsordnung der Steuerberater ist eine Aufzählung möglicher Betätigungsfelder definiert, die jedoch nicht abschließend ist. Ein Steuerberater kann individuell entscheiden, welche Leistungen er z.B. aufgrund seines Fachwissens zusätzlich erbringen kann.
Da diese zusätzlichen Tätigkeiten sehr vielfältig sind, spezialisieren sich Steuerberater in der Regel auf einzelne Fachgebiete. Hierzu halten die Steuerberaterkammern für die Verbraucher sogenannte 'Spezialistenverzeichnisse' bereit.
Auf Anfrage helfen die Steuerberaterkammern gerne bei der Auswahl des richtigen Steuerberaters für die individuellen Bedürfnisse des Mandanten.
Rechtlicher Hintergrund
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Rechtsanwälte
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Steuerberater
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz
- Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB)
- Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)
Wirtschaftsprüfer
- Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
- Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer
- Satzung für Qualitätskontrolle
- Siegelverordnung (Siegel - VO)
- Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherung (WPBHV)
Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie unter der Rubrik „Angaben gemäß § 6 TDG“ auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.
Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden sie unter der Rubrik 'Downloads/Berufsrecht' auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer unter www.bundessteuerberaterkammer.de.
Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden sie unter der Rubrik „Service/Rechtsvorschriften“ auf der Homepage der Wirtschaftsprüferkammer unter www.wirtschaftsprueferkammer.de.